Kinderwunsch

Beratung und Vermittlung Kinderwunschzentrum

In jedem Fall sollte bei erfolglosem Kinderwunsch zumindest eine Beratung durch das Kinderwunschzentrum in Anspruch genommen werden, um die Chancen und Kosten auszuloten.

Auf der vom Bundesministerium eigens dafür eingerichteten Internetseite www.informationsportal-kinderwunsch.de finden sich alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung sowie außerdem eine spezielle bundesweite Datenbank mit Suchfunktion nach vertraulicher, individueller Kinderwunschberatung in Wohnortnähe.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine künstliche Befruchung unter bestimmten Voraussetzungen und nur anteilig. Hierzu sollten genaue Informationen eingeholt werden.

Medikamente zur Hormoneinstellung und Stimulation der Eierstöcke werden von vielen Kassen nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt. Findet die hormonelle Stimulation vor einer Samenübertragung, In-vitro-Fertilisation oder ICSI statt, gehört sie zur jeweiligen Kinderwunschbehandlung. Im Allgemeinen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50 Prozent der Behandlungs- und Medikamentenkosten für insgesamt

  • 8 Zyklen einer Insemination ohne vorherige hormonelle Stimulation plus
  • 3 Zyklen einer Insemination mit hormoneller Stimulation plus
  • 3 Zyklen einer IVF oder einer ICSI-Behandlung.

Die Behandlungen können bei Bedarf nacheinander in Anspruch genommen werden, wenn die vorangegangene Therapie erfolglos war. Nur die jeweils drei Zyklen IVF und ICSI schließen einander aus: Entweder wird IVF oder ICSI angewandt.

Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten über die 50-prozentige Kostenbeteiligung hinaus weitere freiwillige Mehrleistungen anbieten. Wegen der Unterschiede bei den verschiedenen Kassen sollte man sich bei seiner eigenen Kasse informieren.

Die Regelungen der privaten Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Voraussetzung für eine Kostenübernahme oder -beteiligung ist, dass bei dem/der Versicherten eine organische Ursache für die Unfruchtbarkeit gefunden wird. Lässt sich diese nicht feststellen, ist die Krankenkasse nicht verpflichtet, Kosten für die Behandlung zu übernehmen.

Vor Beginn einer Behandlung ist es deshalb auch hier wichtig, die Kostenübernahme einzelner Behandlungen mit der eigenen Kasse zu klären.