Vorsorge

Basiskrebsvorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen Krebsvorsorgeuntersuchungen.
Diese Leistungen sind je nach Geschlecht und Alter unterschiedlich. Von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) werden die Basis-Krebsversorgung sowie die Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisverhütung weiterhin übernommen.

Für alle Frauen gilt:

ab 20 Jahren:
Abstrich vom Muttermund, Tastuntersuchung des inneren Genitale, Blutdruckmessung

ab 30 Jahren:
zusätzliche Abtastung der Brust

ab 35 Jahren:
zusätzliche Abtastung der Brust, HPV Test alle drei Jahre, wenn negativ, jährliche Krebsvorsorge-Tastuntersuchung, alle drei Jahre PAP Abstrich des Gebärmutterhalses. Bei positivem HPV Abstrich bleibt es beim jährlichen PAP Abstrich

ab 50 Jahren:
zusätzlich immunologischer Stuhltest ab 55 Jahren: Darmspiegelung alle 10 Jahre oder Stuhltest alle 2 Jahre.

ab 50-69 Jahren:
alle zwei Jahre Mammographie im Rahmen des Mammographiescreenings

Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch (SGb V) definiert: Sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Darüber hinaus bietet die moderne Gynäkologie und Geburtshilfe neue, technisch hochversierte Zusatzuntersuchungen, die, mit entsprechender Erfahrung und Sorgfalt durchgeführt, eine deutlich verbesserte Früherkennung von Krebserkrankungen bieten können.

Bei Interesse können Sie diese Untersuchungen in unserer Praxis in Anspruch nehmen.